Allure Accounting - TaxAct Scrabble auf USA Flagge

Alles Trump?

Ich werde dieser Tage häufig von Mandanten angesprochen, die sich entrüstet über die politische Situation hierzulande äußern. »Ein absoluter Alptraum«, gehört da noch zu den milderen Urteilen. Schlimmeres ist kaum mehr zitierfähig. Aber ich treffe auch Menschen, die die »Methode« Donald Trumps, alles mal ordentlich aufzumischen, insgeheim durchaus bewundern.

Niemand muss Donald Trump mögen oder sein politisches Handeln gut finden. Als Steuerberaterin, die mit ihrer Kanzlei in Florida vor allem europäische Mandanten und hier tätige Unternehmen betreut, geht es ohnehin vor allem um eines: die besten Lösungen für unsere Mandanten zu finden. Flexibel und kompetent. Und vor allem – wenn sich wie jetzt – die Steuergesetze drastisch geändert haben.

In einem Artikel für das Magazin Außenwirtschaft Aktuell der IHK Region Stuttgart habe ich zuletzt dargelegt, welche konkreten Steuerersparnisse in den USA tätige Unternehmen durch die Reform erwarten dürfen. Eines muss man mittlerweile feststellen: Trumps »Tax Cuts and Jobs Act« scheint tatsächlich Früchte zu tragen. Im ersten Quartal 2018 flossen nach neuesten Daten des Büros für ökonomische Analysen (BEA) bereits mehr als 300 Milliarden Dollar in das Land zurück. Warum? Weil hiesige Unternehmen nun nicht mehr auf ausländische Gewinne besteuert werden, wenn sie die Gelder in die Vereinigten Staaten zurückschicken. »Money talks«, wie man hier zu sagen pflegt …

Dass von der Steuerreform ab sofort Privatjetbesitzer entlastet werden, Fahrradfahrer aber nicht? Nun ja, das kommt sicherlich auch nicht völlig überraschend! Aber bitte: Selbst Demokraten hatten in der Vergangenheit dafür geworben, kleine Charter-Gesellschaften zu entlasten und sie nicht wie große Airlines zu besteuern. Und wenn es für Unternehmen künftig schwerer wird, Firmenzuschüsse für Fahrrad fahrende Mitarbeiter steuerlich abzusetzen, werden sie das vermutlich auch verschmerzen können …

Allure Accouning, Alles Truimp und die Vorteile fuer Brauereien

 

Vielleicht bei einem guten Glas Bier?
Der Craft-Beer-Boom jedenfalls könnte weiter zunehmen. Die Reform senkt die Verbrauchssteuer für jedes produzierte Fass und jede produzierte Flasche Bier. Ein kleiner Brauer kann so schätzungsweise 20.000 Dollar im Jahr sparen. Die Steuererleichterung wurde speziell ins Gesetz gehievt, um lokale Mikrobrauereien zu stärken. Da sage ich doch: »Cheers« und »Bottoms up«!

Die präsidialen Twitter-Tiraden scheinen jedenfalls auch deutsche Unternehmen nicht von einem wirtschaftlichen Engagement in den USA abzuhalten. Im Gegenteil: Nicht wenige Firmen weiten ihre Operationen gerade sogar aus. Laut einer neuen Studie der Deutschen Außenhandelskammern plant die Hälfte der deutschen Firmen, die derzeit in den USA geschäftlich tätig sind, eine Erhöhung ihrer Investitionen. 53 Prozent von ihnen wollen in diesem Rahmen auch mehr Mitarbeiter einstellen.

Wie passt das zusammen?
Meiner Ansicht nach geht es neben harten Zahlen wie immer auch um Atmosphärisches. So staunt etwa der Geschäftsführer der Softwarefirma Hashplay, Jan-Philipp Mohr darüber, wie viele wirtschaftsfreundliche Regelungen Präsident Trump in seiner bisherigen Amtszeit bereits eingeführt hat. Auch der Leiter von Mercedes-Benz U.S. International, Jason Hoff, denkt gar nicht daran, seine Geschäfte in den USA zurückzufahren – trotz massiver Zollandrohung (die dank Intervention des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker nun ja erst einmal vom Tisch zu sein scheinen …) Er lobt die Infrastruktur, gut ausgebildete Arbeitskräfte und das sichere geschäftliche Umfeld. Auch für die Leiterin der US-Niederlassung von Siemens, Barbara Humpton, überstrahlen die wirtschaftlichen Vorteile in den Vereinigten Staaten jeden negativen »Trump-Effekt«. Sie spricht von einem »einzigartigen unternehmerischen Geist«, der momentan im Lande herrsche.

Eines steht für mich fest: Von vielen der neuen Regelungen, die im Rahmen der Steuerreform beschlossen wurden, können tatsächlich auch nicht-amerikanische Unternehmen erheblich profitieren. Hier seien noch einmal die wichtigsten Punkte skizziert:


Senkung des KÖSt-Satzes  

Die Regelung: Bislang war in den USA bundesweit eine progressive Körperschaftssteuer mit einem Höchstsatz von 35 Prozent gültig. Sie wird durch eine Flat Tax von 21 Prozent ersetzt.

Die Folgen: Für Unternehmen, die in den USA Steuern zahlen, erhöht sich der Nettogewinn. Das könnte deutsche Unternehmen dazu bewegen, das Geschäft in den USA auszuweiten und hier mehr zu investieren.

 

100-prozentige Sofortabschreibung
Die Regelung: Anlageninvestitionen von US-Unternehmen werden mit der Steuerreform sofort zu hundert Prozent abschreibbar. Bislang galt der Betrag von 50 Prozent. Ausgenommen von der Regelung, die bis Ende 2026 laufen soll, sind Gebäude, nicht jedoch gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Die Folgen: Die Trump-Administration erhofft sich hier einen zusätzlichen Wachstumsschub für die amerikanische Wirtschaft und damit auch neue Arbeitsplätze. Davon können auch deutsche Firmen in den USA profitieren.

 

Territorialbesteuerung
Die Regelung: Mit dem Übergang vom Welteinkommens- zum Territorialprinzip passen sich die USA den weltweit üblichen Prinzipien an. US-Konzerne können seit 2018 ihre im Ausland erzielten und versteuerten Gewinne bei Beteiligungen von mindestens zehn Prozent in den USA ausschütten, ohne dafür noch einmal Steuern zahlen zu müssen.

Die Folgen: Bislang haben US-Konzerne ihre außerhalb der USA erzielten Gewinne vielfach in Niedrigsteuerländern gehortet, mit dem Übergang zum Territorialprinzip soll diese Entwicklung gebremst werden.

 

FDII – Stärkung der digitalen Wirtschaft
Die Regelung:  US-Unternehmen, die geistiges Eigentum, Patente und Marken ins Ausland verkaufen oder vermieten, zahlen nach den neuen Regelungen für das Foreign Derived Intangible Income (FDII) bis 2025 einen Steuersatz von nur 13,1 Prozent, ab 2026 von 16,4 Prozent.

Die Folgen: Die FDII-Regelungen lassen klar den Wunsch erkennen, die USA als Innovationsstandort zu stärken. Davon können auch nicht-amerikanische Unternehmen profitieren, wenn sie ihre Forschung und Entwicklung vor Ort ansiedeln, anstatt sie aus dem Ausland zu beziehen.

 

BEAT
Die Regelung: Die Base Erosion and Anti-abuse Tax (BEAT) soll verhindern, dass Unternehmen durch die Bezahlung von Lizenzen, Zinsen und mit Gewinnaufschlag verrechneten Dienstleistungen an ausländische Konzernunternehmen den Gewinn in den USA soweit minimieren, dass ihre US-Steuerquote unter einen gewissen Minimumsatz fällt.

Die Folgen: Da BEAT im Effekt zur Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben führt, kann sich daraus zwar eine deutliche Erhöhung der Steuerbelastung in den USA ergeben. Die Regelung gilt allerdings nur für Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 500 Mio. US-Dollar im Dreijahresdurchschnitt.

 

Zinsabzugsbeschränkung
Die Regelung: Die bislang recht großzügige Möglichkeit, Zinsaufwendungen abzuschreiben, wird eingeschränkt. Der Netto-Zinsaufwand, egal ob an andere Konzernunternehmen oder an Dritte, ist nur noch bis zur Höhe von dreißig Prozent des EBITDA sofort abzugsfähig.

Die Folgen: Gemeinsam mit den BEAT-Regelungen schafft die Zinsabzugsbeschränkung ein Steuerungselement, das Unternehmen dazu bringen soll, Investitionen in den USA unter Einsatz von möglichst viel Eigenkapital zu tätigen.

 

GILTI – Mittel gegen Steuerflucht
Die Regelung: Die Bestimmungen zur Besteuerung von Global Intangible Low Taxed Income (GILTI) sollen Steuervermeidungskonstrukte verhindern. Durch neu beschlossene Hinzurechnungsvorschriften unterliegt die Hälfte der Gewinne von ausländischen Töchtern, die aus abnutzbaren materiellen Gütern erzielt werden, der US- Besteuerung, sobald die Gewinne die Standardrendite von zehn Prozent überschreiten.

Die Folgen: Mit GILTI wird die bestehende Hinzurechnungsbesteuerung ausgedehnt. Der Gesetzgeber will damit einer Aushöhlung der US-Steuerbemessungsgrundlage in Folge des Übergangs vom Welteinkommens- zum Territorialprinzip entgegensteuern.

 


 

FAZIT: Man mag über den derzeitigen Amtsinhaber im Weißen Haus lächeln, man mag ihn hassen, fürchten oder lieben – als Steuerberater muss man sich vor allem auf eines fokussieren: Individuell zu prüfen, wie sich die neue Steuergesetzgebung auf hier wohnhafte Personen und hier Geschäfte treibende Unternehmer und Firmen auswirkt. Politische Erregungen überlassen wir derweil lieber anderen.

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