
FATCA: Willkommen in Absurdistan
Es ist März 2010, der amerikanische Kongress sucht händeringend nach Geld. Die Nachwehen der Finanzkrise lasten noch immer schwer auf dem Washingtoner Bundeshaushalt. Und so kommen die Politiker auf dem Kapitolhügel auf die grandiose Idee, ein Gesetz zu verabschieden, das Geld von Steuerbetrügern aus dem Ausland in die Heimat holen soll: den »Foreign Account Tax Compliance Act«, kurz: FATCA.
Steuererklärungen ungeachtet wo sie wohnen!
Dazu muss man wissen: Amerika ist eines von zwei Ländern auf der Welt (das andere ist Eritrea), das Steuererklärungen von seinen Bürgern verlangt, ungeachtet, wo sie wohnen. Das mag man gut heißen oder nicht – den praktischen Konsequenzen kann man sich als im Ausland lebender Amerikaner oder Greencard-Halter nicht entziehen. Die weltweite Steuerpflicht besteht bereits seit 1860: Während des amerikanischen Bürgerkrieges versuchten viele Menschen, ihrer Dienstpflicht durch eine Flucht ins Ausland zu entgehen. Um diese Landesflüchtigen zu entmutigen und zu bestrafen, wurde ein Gesetz angenommen, das auch Amerikaner im Ausland zur Steuerzahlung verpflichtete. Nach Ende des Krieges blieb das Gesetz bestehen mit der Begründung, dass die Ehre und die Vorteile, die der Besitz eines amerikanischen Passes bietet, ihren Preis wert seien. Bis heute.
So weit, so patriotisch.
Ob FATCA im Nachhinein gesehen aber eine so tolle Idee war bezweifele nicht nur ich. Das Gesetz zwingt Finanzdienstleister auf der ganzen Welt dazu, Konten von Amerikanern nach Washington zu melden. Wer nicht spurt, wird faktisch vom amerikanischen Finanzmarkt ausgeschlossen. Dass die USA Informationen fordern, selbst aber kaum welche liefern, mit denen etwa die deutsche Bundesregierung Steuerbetrügern auf die Schliche kommen kann – das ist mehr als nur ein kleiner Schönheitsfehler. Zehntausende Banken, Fonds, Versicherer und Vermögensverwalter aus aller Welt betätigen sich seither als Hilfssheriffs der amerikanischen Steuerbehörde.
Zusatzeinnahmen durch FATCA
Doch nicht nur für ausländische Banken ist der Aufwand hoch. Auch US-Beamte blicken mit Panik auf die Datenflut, die der IRS, die Bundessteuerbehörde, inzwischen verarbeiten muss. Auf der Habenseite schätzt der Kongress die Zusatzeinnahmen durch FATCA auf rund 800 Millionen Dollar – insgesamt gesehen nicht gerade eine beeindruckende Summe. Viele Experten zweifeln daran, ob FATCA die globalen Einführungskosten jemals wieder hereinholen wird. Von Anfang an regte sich Widerstand, vor allem seitens der Republikaner.
Kein tatsächlicher Schaden
Doch ein Berufungsgericht in Cincinnati wies zuletzt noch einmal eine Musterklage gegen FATCA ab. Begründung des zuständigen Richters: Keiner der Kläger habe den Nachweis erbringen können, dass er tatsächlich Schaden genommen habe. Wie weit wir uns in punkto FATCA inzwischen in Absurdistan bewegen, zeigt folgende Tatsache: Selbst der IRS schlug vor, dass, wenn ein US-Staatsbürger über Bankkonten in dem Land verfügt, in dem er offiziell wohnt, diese nicht länger unter die FATCA Regelungen fallen sollten (sprich: dass ausländischen Banken keine Meldepflicht hinsichtlich ihrer Konten haben sollten). Ohne Erfolg.
Vollständige Beendigung der FATCA-Gesetzgebung
Ende April fand auf Initiative des republikanischen Senators Rand Paul erneut eine Sitzung vor dem US-Senatsausschuss statt. Ziel der Antragsteller: vollständige Beendigung der FATCA-Gesetzgebung, da diese zu viel Geld koste, zu wenig abwerfe und weltweit enorme Probleme für amerikanische Staatsbürger schaffe. Doch die bürokratischen Mühlen mahlen langsam. Und Donald Trump, der ansonsten ja mal gerne das Mittel der »Executive Order« nutzt, hält sich ebenfalls bedeckt.
Persönliche Einschätzung
Meine Einschätzung ist, dass in Sachen FATCA so bald keine neuen Entwicklungen zu erwarten sind. Das ist ausgesprochen unerfreulich für die sieben Millionen Amerikaner und Greencard-Besitzer, die im Ausland leben. Tausenden von ihnen wurden in den vergangenen Jahren bereits ihre Konten bei ausländischen Banken gekündigt – die Institute teilten ihnen mit, sie wären als Kunden nicht mehr erwünscht, da sie zu viele Kosten verursachen. Und angeblich scheut sich manches Unternehmen im Ausland bereits davor, Amerikaner einzustellen. Zu groß sei die Angst, bei dem komplizierten und aufwendigen Steuerpapierkram mit den US-Behörden etwas falsch zu machen.
Noch ein Beispiel für den FATCA-Irrsinn
Die Bank eines Nicht-US-Bürgers, der zufällig durch einen Aufenthalt der Eltern in den USA geboren wurde, dort aber weder lebt noch arbeitet, kann gesetzlich verpflichtet sein, dessen Personen- und Kontodaten allein aufgrund seines Geburtsortes über das Bundeszentralamt für Steuern an die amerikanische Steuerbehörde IRS zu melden, mit der Folge, dass eine Verpflichtung zur jährlichen Abgabe von amerikanischen Steuererklärungen und gegebenenfalls Steuerzahlungen entsteht. In meiner Praxis habe ich häufiger mit solchen »Zufalls-Amerikanern« zu tun, die sich Ihrer Steuererklärungspflicht in den USA gar nicht bewusst sind.
Ihnen – und natürlich auch US-Staatsbürgern und Greencard-Inhabern, die zeitweise im Ausland leben – kann jedoch bei gezielter Planung geholfen werden, sich an die US-Steuergesetze zu halten und unnötige Doppelbesteuerung zu vermeiden. Und dem FATCA-Wahnsinn zu trotzen.