Alluer-Accounting-Erbschaft-Steuer-Dokumente

Schwieriges Erbe

Wie unangenehm! Bei Erbfällen über Landesgrenzen hinweg müssen Erben in Deutschland damit rechnen, zwei Mal zur Kasse gebeten zu werden. Der Grund: Das deutsche Finanzamt rechnet im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer nicht immer an. Besonders bei Kapitalanlagen kann es passieren, dass Erben doppelt zahlen müssen.

Der einzige Ausweg: Man kümmert sich rechtzeitig um seinen Nachlass. Wenn tatsächlich eine höhere Steuerbelastung droht, sollten Betroffene etwa über eine Schenkung zu Lebzeiten nachdenken oder Vermögen umschichten. Ist der Erbfall einmal eingetreten, können die Erben gegen die erhöhte Steuerbelastung meist nicht mehr viel tun. Was einen Trauerfall dann noch trauriger machen kann. Oder das Erben weniger erfreulich.

Auslandsbezogenen Erbschaften

Das Problem betrifft übrigens immer mehr Menschen. Die Zahl der auslandsbezogenen Erbschaften geht heute schon in die Hunderttausende. Der ausländische Immobilienbesitz von Deutschen hat im letzten Jahrzehnt um über 50 Prozent zugenommen, und immer mehr Menschen investieren ihr Geld in ausländische Anlagen. Der Fiskus langt doppelt zu, wenn es mit dem Land, in dem der Erblasser etwas hinterlassen hat, kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungssteuern gibt und auch die Anrechnungsbestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes nicht greifen.

Und solche Abkommen gibt es lediglich mit:

Kein Haager Testamentsabkommen

Für Erblasser und Erbnehmer in Florida also grundsätzlich gute Nachrichten? Durchaus – aber auch nicht so ganz. Beim Thema Erben und Vererben halten nämlich auch die Vereinigten Staaten so manche Tücken bereit. Das beginnt bereits beim Testament. Die USA sind nie dem Haager Testamentsabkommen beigetreten, das eigentlich die gegenseitige Geltung von Testamenten bewirken soll. Und so werden in Florida, wie in zahlreichen anderen US-Bundesstaaten, handschriftliche Testamente – die beliebteste deutsche Testamentsform – grundsätzlich nicht anerkannt (Ausnahme sind handschriftliche Testamente, die von zwei Zeugen bezeugt sind, ein Vorgang, der bei deutschen handschriftlichen Testamenten so gut wie nie vorkommt).

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Falls der verstorbene Alleineigentümer ein Testament gemacht hat, so muss dieses zuerst beim Nachlassgericht zugelassen werden, um die testamentarische Erbfolge zu bewirken. Es ist gut möglich, dass das Testament eines Ausländers, welches nach dem Recht des Heimatlandes wirksam ist, beim floridianischen Gericht zugelassen wird. Ein fremdsprachiges Testament muss jedoch in jedem Fall vollständig ins Englische übersetzt werden. Um sicherzustellen, dass ein gültiges Testament die gewünschte Erbfolge etwa der floridianischen Immobilie bestimmt, ist es möglich, in Florida ein Testament zu verfassen, welches ausschließlich über das floridianische Vermögen verfügt (und das Testament in der Heimat des Ausländers nicht widerruft). Wenn das Testament unwirksam wird oder wenn es kein Testament geben sollte, tritt übrigens automatisch die floridianische gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Keine Erbschaftsteuer in Florida

Gut für uns im Sunshine State ist, dass Florida als einer der wenigen Bundesstaaten  keine Erbschaftsteuer erhebt. In der Regel wird in den USA nämlich auf zwei Ebenen besteuert. Einmal auf der Bundesebene, auf der eine Nachlasssteuer anfällt, und dann ein zweites Mal in den einzelnen Bundesstaaten, die eine Erbschaftsteuer erheben können. Für amerikanische Staatsbürger und »Legal Residents« gilt allerdings ein hoher Erbschaftssteuerfreibetrag, der im Zuge der Trump’schen Steuerreform auf zehn Millionen Dollar verdoppelt wurde, während für Vermögensübergänge an Ehegatten, die US-Bürger sind, ein unbegrenzter Freibetrag gilt.

Grund zum Jubeln?

Erst einmal nicht, denn im scharfen Gegensatz zu den hohen Freibeträgen für »Legal Residents« beträgt der Erbschaftssteuerfreibetrag für Ausländer hierzulande nur 60.000 Dollar, und ein Freibetrag für Ehegatten, die nicht US-Bürger sind, ist nur im Rahmen eines umständlichen Treuhandverhältnisses möglich. Aber: dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA können in punkto Erbschafts- und Schenkungssteuer auch diese Regeln überlagert werden, was die meisten Steuerberater in den USA nicht berücksichtigen.

Kein Pflichtteilsrecht in Florida

In Florida kennt man übrigens keinen Pflichtteilsrecht. Das könnte manchen deutschen Erblasser auf die Idee bringen, undankbare Sprösslinge, die nur alle Jubeljahre mal zu Weihnachten angerufen und ansonsten allzu früh und zu offensichtlich auf das Erbe spekuliert haben, über den Tod hinaus eine Lektion zu erteilen. Charmante Idee, schon oft probiert – aber in der Praxis nicht ganz so einfach durchzusetzen. In mehreren Gerichtsurteilen in Deutschland konnten Kinder ihren Pflichtanteil am Gesamterbe am Ende doch einklagen – auch wenn Vater oder Mutter quasi aus dem Grab heraus versucht hatten, der gierigen Brut den Zugriff aufs Ferienhaus oder Aktiendepot in Florida zu verwehren.

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