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Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals

Gewaltiger Name, gutes Konzept: Mit dem »Jumpstart Our Business Startups Act« (JOBS Act) schaffte die amerikanische Regierung vor einigen Jahren die Voraussetzungen dafür, jungen, schnell wachsenden Unternehmen aus dem Ausland den Zugang zum amerikanischen Kapitalmarkt zu verschaffen. Mit Erfolg: Die Liste der ausländischen Small-to-Mid-Cap-Notierungen am Börsenplatz USA wird seither immer länger.

Notierung für Börsenneulinge

Ganz unkompliziert ist die Notierung für Börsenneulinge allerdings nicht: Aktien eines Foreign Private Issuer (FPI), das heißt Unternehmen, deren Gesellschafter beziehungsweise Assets mehrheitlich außerhalb der USA angesiedelt sind, können in den USA nicht direkt gehandelt werden. Es ist daher erforderlich, mit übertragbaren Hinterlegungsscheinen (American Depositary Receipts, ADR) ein handelbares US-Wertpapier zu schaffen, welches die Aktien verkörpert. Hierbei entsteht ein eigentumsrechtlich komplexes Dreiecksverhältnis zwischen dem Emittenten, einer US-Depotbank und einer in Europa ansässigen Custodian Bank, die die Aktien für die US-Depotbank verwahrt.

Phantom-Aktien

Durch eine besondere Form von ADR (»Pre-Release ADR«) soll über Jahre nun die unrechtmäßige Erstattung von Quellensteuer ermöglicht worden sein. Ein handfester Skandal. So waren Wertpapiere in Umlauf, die äußerlich als ADR bezeichnet waren, aber keine Hinterlegung mit echten Aktien stattgefunden hatte – ergo »Phantom-Aktien«. Bei der Masche ließen sich die Anleger durch ein geschicktes Karussellgeschäft Bescheinigungen über Kapitalertragsteuern und den darauf entfallenen Solidaritätszuschlag von den Behörden mehrfach ausstellen – eine noch perfidere Variante als bei den berüchtigten »Cum-Ex-Geschäften«, bei denen in großen Stil Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende gehandelt wurden mit dem einzigen Ziel und Zweck, sich eine auf die Dividendenerlöse fällige und an den Fiskus abgeführte Kapitalertragsteuer gleich mehrmals erstatten zu lassen.

Betrügereien auf Kosten der Steuerzahler

Mit solchen Deals sollen sich Betrüger über zehn Milliarden Euro vom Staat geholt haben – die US-Börsenaufsicht geht davon aus, dass der Schaden wahrscheinlich noch »ein Vielfaches« darüber liegt. Neben dem Verdacht, Institute wie die Deutsche Bank hätten leichtfertig ADR-Papiere ausgegeben und damit Betrügereien auf Kosten der Steuerzahler erst ermöglicht, gibt es auch Hinweise auf eine noch viel stärkere Verwicklung von Geldhäusern.

Steuerbescheinigung

Das Bundesministerium für Finanzen hat auf diesen Umstand reagiert und Anfang des Jahres die Anforderungen zur Erteilung einer Steuerbescheinigung hinsichtlich ADR auf inländische Aktien erhöht. Eine Steuerbescheinigung darf danach nur erteilt werden, wenn der Emittent der ADR der inländischen Hinterlegungsstelle schriftlich bestätigt, dass diese zum Zeitpunkt der Ausgabe mit Aktien hinterlegt waren. Warum das erst jetzt geschieht, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird aber wohl für immer das Geheimnis der verantwortlichen Staatsbeamten bleiben.

Juristische Aufarbeitung

Gleichzeitig beginnt die juristische Aufarbeitung des Skandals, erste Finanzbehörden fordern Geld von den Instituten zurück, so die Bayerischen Finanzbehörden 312 Millionen Euro von einer Tochter der französischen Bank Crédit Agricole, die anderen Banken und Börsenhändlern bei Cum-Ex-Geschäften geholfen haben soll. Kaum überraschend, dass die Crédit Agricole verlauten ließ, die betreffende Tochter Caceis widerspreche den Vorwürfen und wolle keinesfalls zahlen. Es dürfte also zu einem Prozess kommen, vermutlich beim Finanzgericht München. Dann könnte ganz grundsätzlich geklärt werden, wer alles haften muss für fragwürdige Börsendeals.

Eine erste Anklage gegen frühere Aktienhändler der Hypo-Vereinsbank und deren mutmaßliche Kompagnons liegt ebenfalls vor. Weitere Anklagen sind geplant. Staatsanwälte in Frankfurt, Köln und anderswo wollen die Drahtzieher solcher Geschäfte für viele Jahre ins Gefängnis bringen. Die Chancen stehen gut: Bei den Ermittlungsbehörden in Bayern und Nordrhein-Westfalen, die miteinander kooperieren, haben mehrere Bankmanager und Börsenhändler ausgepackt.

Es bleibt also spannend.

Schade nur, dass durch kriminelle Machenschaften ein völlig legitimes Instrument wie American Depositary Receipts in Verruf geraten sind. Ohne sie könnten viele staatliche US-Pensionsfonds, Lebensversicherungsgesellschaften oder Kreditinstitute gar nicht in europäische Newcomer investieren. Ich hoffe mal, dass sich mit der Verurteilung der »Phantom-Aktien«-Betrüger das transatlantische Börsengeschäft möglichst rasch wieder normalisiert.

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