
Villa Kurtaxe
Von »Tourist Tax« bis »Sales Tax«
Steuern sind ein ernstes Thema. Fragen Sie mal Uli Hoeness, Klaus Zumwinkel, Nicholas Cage oder Al Capone (eine, zugegeben, bunte Mischung …). Bei Letzterem waren es bekanntermaßen nicht seine anderen Verbrechen, die ihn hinter Gitter brachten, sondern die, im Vergleich, eher harmlos scheinenden Steuersünden.
Nun ja, ich will hier nicht zu dramatisch klingen – aber vielleicht sollten Sie gelegentlich doch mal an die oben genannten Herrschaften denken, wenn Sie eine Immobilie in Florida besitzen und mit dieser Mieteinnahmen generieren. Diese sind nämlich Einkommen für den Hauseigentümer – und müssen selbstverständlich, wie jedes andere Einkommen auch, versteuert werden. Alle Mieteinnahmen, die eine Mietdauer von sechs Monaten unterschreiten, unterliegen zudem der Tourist Tax und der Sales Tax.
Tourist Tax
Die »Tourist Tax« (etwa vergleichbar mit der deutschen »Kurtaxe«) liegt im Lee County derzeit bei 5 Prozent – dieselbe Summe wie im Collier County, Charlotte County oder Sarasota County.
Doch aufgepasst: Wer hier einen einheitlichen Steuersatz im ganzen Sunshine State erwartet, sieht sich eines Besseren belehrt. Im Broward County beispielsweise liegt die Tourist Tax bei 6 Prozent. Die »Touristensteuer« wird für Marketing-Aktivitäten der jeweiligen Gegend eingesetzt oder fließt in die Instandhaltung und Pflege der örtlichen Strände oder Sporteinrichtungen.
Sales Tax
Die Sales Tax wird vom Staat Florida erhoben und beträgt 6 Prozent vom Umsatz. Die einzelnen Counties oder sogar Städte können diese Sales Tax allerdings selbstständig erhöhen. So wurde die Sales Tax im Lee County mit Wirkung vom 1. Januar 2019 gerade um 0,5 Prozent auf 6,5 Prozent angehoben, im Collier County und Broward County um ein Prozent auf 7 Prozent. Im Charlotte County und Sarasota County blieb sie mit 7 Prozent dagegen unverändert. Die höchste Sales Tax wird in Florida mit 8,5 Prozent derzeit übrigens in Tampa, Brandon, Riverview und in rund zwanzig anderen Städten erhoben.
Tourist Tax & Sales Tax
Beide Steuern, Tourist Tax und Sales Tax fallen an, wenn eine Unterkunft an zahlende Feriengäste vermietet wird; es spielt dabei keine Rolle, ob diese Gäste Freunde oder Familie sind oder ob sie oder der Hauseigentümer aus dem Ausland kommen. Das Einkommen wird in Florida erwirtschaftet und fällt daher unter hiesiges Steuerrecht. Wenn der Hauseigentümer sein Haus selbst vermietet, ist er auch derjenige, der die Steuern bezahlt; wenn der Hauseigentümer allerdings eine Agentur damit beauftragt, wird die Agentur als ein sogenannter »Dealer« auftreten und die anfallenden Steuern für alle von dieser Agentur vermieteten Häuser in einem Betrag unter der Steuernummer des »Dealers« abführen. Die VRBO-Gruppe (HomeAway, Fewo, etc.) hat ihre Kunden per Email bereits verständigt, dass bei Verträgen, welche nach dem 1. Dezember 2018 auf diesen Buchungsplattformen abgeschlossen wurden, die Sales- und Tourist Tax einbehalten und von VRBO selbstständig an die entsprechenden Behörden abgeführt werden.
Apropos:
Wenn Sie ein Inserat beispielsweise bei HomeAway oder Airbnb unterhalten, müssen Sie Ihre Steuerzahlerdaten HomeAway oder Airbnb offenlegen. Deshalb, weil sie als US-Unternehmen seitens des Internal Revenue Service dazu verpflichtet sind, Steuerzahlerdaten von Vermietern einzuholen, die möglicherweise ein Einkommen aus US-Quellen beziehen. Abhängig von Ihrem Steuerstatus und anderen Kriterien können solche Agenturen dazu verpflichtet sein, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen zu verwenden, um ein Steuerformular für Sie zu erstellen. Alle erforderlichen Steuerformulare werden dann an die Adresse gesendet, die Sie in Ihren Steuerzahlerdaten angegeben haben.

Vermietungen & Mietverträge
Wenn Sie als Hauseigentümer noch zusätzlich zu den Vermietungen, die von einer Agentur generiert wurden, Mietverträge abschließen, sind Sie und nicht die Agentur verantwortlich dafür, die Steuern aus den von Ihnen erwirtschafteten Einnahmen abzuführen und eine eigene Steuernummer dafür anzugeben.
Bei einer Eigennutzung von maximal 14 Tagen oder weniger als 10 Prozent der Vermietungsdauer wird die Immobilie übrigens als Kapitalanlage angesehen. Die steuerliche Behandlung hängt nun davon ab, ob die Immobilie von Ihnen selbst verwaltet und vermietet wird, oder ob das, wie oben beschrieben, durch einen externen Dritten geschieht. Falls Sie die Vermietung und Verwaltung selbst vornehmen, können alle eventuell anfallenden Verluste von Ihrem aktiven Einkommen steuermindernd abgesetzt werden. Sie müssen allerdings dem amerikanischen Finanzamt glaubhaft darlegen, dass Sie sich selbst um die Immobilie kümmern.
Passiven Gewinn
Falls die Vermietung von einem externen Dritten vorgenommen wird, handelt es sich steuerlich um einen sogenannten passiven Gewinn bzw. Verlust. Angefallene Verluste können steuerlich vorgetragen werden und bei einem eventuellen Verkauf der Immobile steuermindernd verrechnet werden. Ich empfehle Ihnen daher, über alle Tage der Nutzung genau Buch zu führen und alle Rechnungen, die mit der Immobilie in Zusammenhang stehen, sorgfältig aufzubewahren.