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Schwerer Abgang

Die Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft

In der letzten Zeit höre ich häufiger eine Frage, mit der ich mich früher kaum beschäftigen musste: Kann ich meine amerikanische Staatangehörigkeit aufgeben, um fortan keine Steuererklärung mehr abgeben zu müssen?

Ich will an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, woher der vermehrte Wunsch rühren mag, den USA als Bürger den Rücken zu kehren. Außer aus steuerlichen Gründen. Aus praktischer Sicht der Steuerberaterin ist meine Antwort ziemlich eindeutig: Für den Verzicht auf die amerikanische Staatsangehörigkeit müssen zuvor fünf Jahre lang amerikanische Steuererklärungen eingereicht und in den sechs Vorjahren muss die FBAR Pflicht erfüllt worden sein. Deshalb genügt auch die Befolgung des »Streamlined Foreign Offshore«-Verfahrens nicht unbedingt. Der IRS möchte nämlich feststellen, ob ein steuerliches Motiv bei dem Schritt eine Rolle spielt.

Renouncing U.S. Citizenship

Sollten Sie bei Ihrem Wunsch bleiben, auf die Staatsbürgerschaft zu verzichten, können Sie einen Termin beim amerikanischen Konsulat in Frankfurt vereinbaren: »Renouncing U.S. Citizenship«, lautet der rechtliche Begriff für den nun folgenden Vorgang. Zur Bearbeitung dieses Antrags verlangt das Konsulat eine Gebühr in Höhe von 2.350 Dollar. Für den Veranlagungszeitraum, in dem auf die amerikanische Staatsangehörigkeit verzichtet wird, muss bis zum Zeitpunkt der Aufgabe noch eine Steuererklärung (1040) und/oder FBAR abgegeben werden. Es muss gleichzeitig ein Formular (8854) ausgefüllt werden, in dem die Steuererklärungen der letzten fünf Jahre und alle Besitztümer angeben werden. Sollten Sie die Steuererklärungen nicht eingereicht haben, kann es vorkommen, dass Ihr Pass einbehalten wird, aber der IRS Sie dennoch nicht aus der amerikanischen Steuerpflicht entlässt. Wenn Ihr Gesamtbesitz zum Zeitpunkt des Verzichts mehr als 2 Millionen Dollar beträgt oder Sie keine amerikanische Steuererklärungen für die letzten fünf Jahre abgegeben haben oder Ihre durchschnittliche Steuerlast in den letzten fünf Jahren über 161.000 Dollar lag, kann in einigen Fällen eine EXIT Tax (Austrittssteuer) in Frage kommen.

Relief Procedure for Certain Former Citizens

So weit, so bekannt. Der IRS kündigte zuletzt jedoch ein neues Programm an, mit dem berechtigte Expats ungelöste Steuerprobleme lösen können (z. B. das Versäumnis, das Formular 8854 einzureichen), während gleichzeitig Zinsen, Strafen, Steuernachlässe und Steuerverbindlichkeiten reduziert werden. Am 6. September 2019 stellte der Internal Revenue Service unter dem sperrigen Titel »Relief Procedure for Certain Former Citizens“ dazu eine Reihe neuer Entlastungsverfahren vor. Das Programm richtet sich an ehemalige US-Bürger – sprich Ausländer – sowie derzeitige US-Bürger, die beabsichtigen, die Staatsbürgerschaft in naher Zukunft aufzugeben, aber den oben beschriebenen Meldepflichten nicht nachgekommen sind.

Das kann teuer werden

Wie der IRS erklärt, können bestimmte Steuerzahler durch die Teilnahme an dem Programm vermeiden, als »covered expatriates« nach dem US-Bundesgesetz 26 (Code § 877A) besteuert zu werden. Denn das kann teuer werden: Für US-Bürger, die im Begriff sind, ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben (gleiches gilt für einen Greencard-Halter mit dauerhafter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis), gelten besondere steuerliche Regelungen. Insbesondere unterliegen diese Zeitgenossen der erwähnten EXIT Tax, was bedeutet, dass das Eigentum des Expatriates (und andere weltweite Vermögenswerte) so behandelt wird, als ob es am Tag vor dem Verzicht verkauft worden wären. Die daraus resultierenden Gewinne sind, abhängig von bestimmten Kriterien, steuerpflichtig.

Woher kommt nun die neue Milde?

Wie der Internal Revenue Service in seiner Mitteilung vom September sagte, richten sich die neuen Steuerbefreiungsverfahren in erster Linie nicht an potentielle Steuerhinterzieher, sondern an Personen, die »den größten Teil ihres Lebens außerhalb der Vereinigten Staaten gelebt haben und sich möglicherweise nicht bewusst waren, dass sie US-Steuerpflichten hatten.«


Ich will hier niemandem die Stimmung vermiesen, aber nach Lektüre des »Relief Procedure for Certain Former Citizens« ist mir ziemlich klar geworden, dass die Zahl der möglichen Nutznießer aufgrund enorm vieler Einschränkungen, die ich hier nicht weiter ausführen kann, ausgesprochen gering sein dürfte. Wenn Sie dennoch glauben, dass Sie für das neue IRS Expat Relief-Programm in Frage kommen, sollten Sie Ihre Situation mit uns ausführlich besprechen. Selbst wenn Sie technisch in Frage kommen, stehen Ihnen – abhängig von Ihrer spezifischen Steuersituation – möglicherweise bessere Optionen zur Verfügung.

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