Rente unter Palmen

Wie funktioniert die Auszahlung im Ausland?

Glück gehabt: Dem schlechten Wetter entkommen und keine Probleme mit dem Finanzamt zu Hause. Für Senioren, die weniger als sechs Monate (183 Tage) pro Jahr im Ausland verbringen, bleibt steuerlich alles beim Alten. Ganz egal, ob sie in Thailand, auf den Kanaren oder in Florida überwintern. Das Traumziel spielt hier keine Rolle. Rentner geben – falls nötig – jährlich eine Steuererklärung bei ihrem Finanzamt ab. Anders sieht es aus, wenn Senioren für immer ins Ausland umziehen. Wenn sie sich nicht kümmern, können aus der Heimat hohe Nachforderungen drohen.

Rente besteuern

Doppelbesteuerungsabkommen regeln, ob Deutschland oder der neue Wohnsitzstaat die deutsche Rente besteuern darf. Darf Deutschland weiter zugreifen, können Senioren wählen, ob sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sein wollen. Das kann große Auswirkungen auf die Steuerhöhe haben. Steuerzahler ohne deutschen Wohnsitz gelten als beschränkt steuerpflichtig. Das klingt erst einmal gut, ist es aber meist nicht. Der Nachteil: Für sie gilt der Grundfreibetrag (2019: 9.168 Euro) nicht. Zudem dürfen sie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nicht steuersenkend geltend machen. Auch der Bonus für Handwerker ist, wie der Splittingtarif, gestrichen. Das ist bitter. Damit müssen Auslandsrentner auf den kompletten steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern zahlen. Selbst Kleinstrenten lösen so Steuerforderungen aus.

Für Pensionen aus einer früheren Beschäftigung im öffentlichen Dienst gilt meist:

Der Staat, der die Pension zahlt, darf sie besteuern. Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Pensionäre in Deutschland steuerpflichtig. Ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kann aber sinnvoll sein, um etwa Ausgaben abziehen zu können. Die Steuererklärung muss bei dem Finanzamt abgegeben werden, bei dem der frühere Arbeitgeber geführt wird. Ex-Beamte sollten sich beraten lassen – auch um einer doppelten Besteuerung in der neuen Heimat zu entgehen.

Wer seine deutsche Rente in den USA bezieht, wird nur hier besteuert. Um eine Zweifachzahlung zu vermeiden, gilt in der Regel: Sind bereits Steuern gezahlt worden, hält sich das andere Finanzamt heraus oder rechnet gezahlte Steuern an. Die Rechtslage kann sich je nach Land immer wieder ändern. Eine Beratung vorab ist in jedem Fall empfehlenswert.

Umzug ins Ausland

Die Rente kann weiterhin auf ein Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen werden. Alternativ ist die Zahlung auf ein Konto des Rentners bei einer Bank im Ausland möglich. Gebühren und Kursschwankungen, die mit Überweisungen ins Ausland außerhalb der Euro-Zone anfallen, werden von der Rentenversicherung nicht erstattet. Ändert sich die Bankverbindung durch einen Umzug ins Ausland, sollte dies dem Renten-Service der Deutschen Post als zahlende Stelle und dem Rentenversicherungsträger so früh wie möglich mitgeteilt werden. Ebenso sollten Auswanderer der Rentenversicherung umgehend ihre neue Anschrift mitteilen. Nur so erreicht sie wichtige Post auch weiterhin zuverlässig.

Lebensbescheinigung

Wer im Ausland lebt und eine Rente aus Deutschland erhält, wird in der Regel einmal jährlich gebeten, eine sogenannte Lebensbescheinigung einzureichen. Dazu wird vom Renten-Service der Deutschen Post ein Formular übersandt, welches innerhalb einer bestimmten Frist auszufüllen und nach Deutschland zurückzusenden ist. Geschieht dies nicht, wird die Rentenzahlung angehalten, bis sich der Rentner beim Renten-Service oder der Rentenversicherung meldet. In zahlreichen Ländern – insbesondere innerhalb der Europäischen Union – ersetzt mittlerweile ein elektronischer Sterbedatenabgleich die Anforderung einer Lebensbescheinigung.

Riester-Rente

Wer neben der gesetzlichen Rente auch eine Riester-Rente bezieht, muss bei einer Verlegung des Wohnsitzes außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes die in der Vergangenheit hierfür erhaltene Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen wieder zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in Raten. Bei einem späteren Rückzug nach Deutschland kann der Restbetrag der gegebenenfalls noch offenen Forderung erlassen werden.

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