
Steuererstattung für J-1 Visumsinhaber
Wenn Sie in den USA Steuern abgeführt haben
Geld zurück ist immer gut! Wenn Sie sich während des vorangegangen Kalenderjahres in den USA für ein Praktikum oder Training aufgehalten und für Ihre Stelle eine Vergütung erhalten haben, müssen Sie bei dem Internal Revenue Service (IRS) sowie bei der jeweiligen Regierungsbehörde des Bundesstaates eine Steuererklärung einreichen. Das hört sich unangenehmer an, als es am Ende ausfallen könnte – denn es ist durchaus möglich, dass Sie sich bei zu viel gezahlten Lohnsteuern für eine Steuerrückzahlung qualifizieren.
Federal Insurance Contributions Act
Aufgrund von U.S. Tax Treaties mit verschiedenen Nationen sind J1 Interns und Trainees generell von Steuern aus der Kategorie des Federal Insurance Contributions Act (FICA) befreit. Hierzu zählen Federal Unemployment, Medicare und Social Security Taxes. Dennoch werden Ihnen diese Abgaben von Ihrem U.S. Unternehmen oftmals automatisch vom Gehaltscheck abgezogen.

US-Steuern sind verpflichtet
Generell gilt die Regel, dass jeder, der in den USA arbeitet, Steuern zahlen muss, auch wenn der ständige Wohnsitz außerhalb der USA liegt. Alle, die sich mit einem Visum der Kategorie J, F, Q, oder M in den USA aufhalten und dort Geld verdienen, sind verpflichtet, US-Steuern zu zahlen. Somit müssen alle J1 Trainees und J1 Interns, die ein Einkommen während ihres Praktikums erhalten, damit rechnen, dass sie Federal, State, und Local Taxes zahlen. Doch haben Sie die Möglichkeit, je nach Einkommen in den USA gezahlte Steuern zurückzufordern. Hierzu beantragen Sie eine Steuererstattung. Bitte beachten Sie, dass alle, die in den USA gearbeitet haben, gesetzlich dazu verpflichtet sind, das Formular 1040NR oder das Formular 1040NR-EZ auszufüllen und somit eine Steuerrückzahlung zu beantragen. Auch wenn Ihr Praktikum unbezahlt war, müssen Sie Ihre Präsenz in den USA für dieses Kalenderjahr bekannt machen und das 8843 Formular einreichen. Die Bürokratie schaut erst einmal nicht aufs Preisschild.
Und Ordnung muss sein: Dauerte Ihr Praktikum beziehungsweise Traineeship zwei Kalenderjahre, so müssen Sie möglicherweise zwei Jahreserklärungen einreichen.
Employee’s Withholding Allowance Certificate
Wenn Sie Ihr Praktikum beziehungsweise Traineeship beginnen, erhalten Sie von Ihrem Gastunternehmen das Formular W-4 (Employee’s Withholding Allowance Certificate). Dieses füllen Sie aus, damit der genaue Betrag der zu zahlenden Steuern ermittelt werden kann. Das Formular wurde nach der jüngsten Steuerreform einem erheblichen Facelift unterzogen, der das Ausfüllen erleichtern sollte. Facelift oder nur ein bißchen Make-up? Tatsächlich habe ich schon von vielen Arbeitnehmern gehört, dass der Teufel hier immer noch im Detail steckt – deshalb helfen wir Ihnen natürlich gerne!
Wage and Tax Statement
Bis spätestens Mitte Februar des Folgejahrs erhalten Sie dann von Ihrem Arbeitgeber das Formular W-2 (Wage and Tax Statement) in welchem Ihr Gehalt und die örtlich üblichen Steuern (zum Beispiel City Tax), die Sie gezahlt haben, aufgelistet sind.
Das W-2 Formular ist eines der wichtigsten Bestandteile des Steuererstattungs-Antrages, weil dort für das letzte Kalenderjahr alle Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber an Sie sowie alle Steuerabzüge aufgeführt sind. Diese Daten müssen Sie in den Steuererstattungs-Antrag eintragen und das W-2 Formular unbedingt Ihrem Antrag an die Internal Revenue Service (IRS) beifügen.
Wenn Sie das W-2 Formular von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, reicht Ihr Steuerberater Ihre Dokumente dann bei der IRS ein. Es hängt von Ihrer individuellen Situation ab, ob Sie Formular 1040NR oder 1040NR-EZ ausfüllen müssen. Auch dabei können wir Ihnen natürlich helfen – und so vermeiden, dass Sie Uncle Sam Geld überlassen, das eigentlich Ihnen gehört!