Der lange Arm des IRS

Dinge, die man als US-Staatsbürger in Deutschland wissen sollte

Ich habe an dieser Stelle schon häufiger darauf hingewiesen: Amerika ist weltweit das einzige entwickelte Land, dessen Staatsbürger, egal wo sie wohnen und arbeiten, der Einkommenssteuerpflicht unterliegen. Doch wie ist es eigentlich dazu gekommen? Und welche Auswirkungen hat das etwa für US-Staatsbürger, die in Deutschland wohnen? Im Folgenden möchte ich einmal die sechs wichtigsten Fragen beantworten.

1. Wie ist das US-Steuergesetz ursprünglich entstanden?

Die weltweite amerikanische Steuerpflicht besteht bereits seit 1861. Während des amerikanischen Bürgerkrieges versuchten viele Menschen, ihrer Dienstpflicht durch eine Flucht ins Ausland zu entgehen. Um diese Landesflüchtigen zu entmutigen und zu bestrafen, wurde ein Gesetz verabschiedet, das auch Amerikaner im Ausland zur Steuerzahlung verpflichtet. Nach Ende des Krieges blieb das Gesetz bestehen mit der Begründung, dass die Ehre und die Vorteile, die der Besitz eines amerikanischen Passes bieten, ihren Preis wert seien. Ganz schön selbstbewusst, diese amerikanischen Finanzminister!

2. Wann ist man in den USA steuerpflichtig?

Als US-Staatsbürger unterliegen Sie, wo immer sie wohnen und arbeiten, der Einkommenssteuerpflicht. Die Steuern betreffend wird unterschieden zwischen »Residents«, das heißt in den USA wohnende Personen, und »Non-Residents«, also im Ausland wohnende Personen. Dazu zählen jene, die sich weniger als 183 Tage binnen der letzten drei Jahre innerhalb der USA aufgehalten haben. Sogenannte »Resident-Aliens«, also Greencard-Inhaber, werden steuerlich wie US-Staatsangehörige behandelt, das heißt, sie müssen ihr weltweites Einkommen in den USA versteuern. Solche, die vorübergehend in Deutschland ansässig sind, müssen aufgrund der Anrechenbarkeit der deutschen Steuern meist keine oder fast keine US-Steuern zahlen. Dies befreit allerdings nicht von der Pflicht, eine Steuererklärung in den USA abzugeben. Sogenannte »Non-Resident-Aliens« (befristete Aufenthaltsgenehmigung oder nicht in den USA ansässig) müssen nur das im Steuerjahr in den USA erzielte und das durch Handel mit den USA erzielte Einkommen versteuern.

3. Was geschieht unter FATCA mit meinen Daten?

FATCA steht für »Foreign Account Tax Compliance Act« und wurde eingeführt, um gegen Steuerhinterziehung von US-Bürgern im Ausland zu ermitteln. Im Rahmen von FATCA tauschen Deutschland und die USA Daten über Finanzkonten aus. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sendet die von deutschen Finanzinstituten gemeldeten Daten an den IRS und erhält seinerseits die von US-amerikanischen Finanzinstituten gemeldeten Daten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Kunden deutscher Banken ihre Informationen über ein FATCA-Formular zur Verfügung stellen müssen – dass das erhebliche Konsequenzen für in Deutschland lebende und arbeitende US-Bürger hat, kann man sich denken …

4. Was bedeutet die steuerliche Selbstveranlagung in den USA?

Tatsächlich ist es in den USA so, dass Sie die Steuern selbst ermitteln müssen, während Sie die Steuererklärung ausfüllen. Dies übernimmt hier nicht, anders als in Deutschland, das Finanzamt nach Einreichung der Dokumente, sondern Steuern werden im Wege der Selbstveranlagung erhoben. Das Steuerrecht in den USA besteht aus mehreren verschiedenen Ebenen, wie der Bundesregierung, Einzelstaaten, Gemeinden und Bezirken. Daher kann es auch mal vorkommen, dass man gleichzeitig auf allen Ebenen die Steuererklärung abgeben muss.

5. Welche Formulare brauche ich für die US-Steuererklärung?

Beim IRS erhalten Sie nicht nur die verschiedenen Formblätter für die Steuererklärung (wie das Formular 1040), sondern auch viele Informationen zu speziellen Steuerfragen (etwa zur Steuerpflicht von im Ausland lebenden US-Bürgern). Angesicht der Komplexität des hiesigen Steuersystems ist es aber ratsam, sich auf die Hilfe von Profis zu verlassen. Wer einmal in die Fänge des Internal Revenue Service geraten ist – schuldhaft oder auch nur fahrlässig – muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

6. Wer profitiert vom »Relief Procedure for Certain Former Citizens«?

Was, wenn ich als ehemaliger »US-Citizen« in Deutschland wohne, mir bisher aber gar nicht meiner Steuerpflicht in den USA bewusst war? Das »Relief Procedures for Certain Former Citizens«, das im September vergangenen Jahres eingeführt wurde, ist ein Amnestieprogramm des IRS, durch das Geldstrafen vermieden werden können. Das Verfahren steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung, die ihre US-Staatsbürgerschaft nach dem 18. März 2010 aufgegeben haben oder noch beabsichtigen dies zu tun. Überdies steht das erleichterte Verfahren nur solchen Personen zu, die im Zeitpunkt ihrer Ausbürgerung über ein Nettovermögen unter 2 Millionen Dollar verfügen und deren bisherige Verletzung ihrer US-Steuerrechtspflichten nicht vorsätzlich erfolgte. Weiter darf die aggregierte Gesamtsteuerpflicht dieser Personen im Zeitraum der letzten fünf Jahre vor der Ausbürgerung insgesamt 25.000 Dollar nicht übersteigen. Dazu müssen vollständige US-Steuererklärungen dieser Personen für das aktuelle und fünf vorangegangene Steuerjahre betreffend ihr gesamtes Welteinkommen dem IRS zur Prüfung der Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren vorgelegt werden.

Allure Accounting exklusiver Newsletter

Kontakt

Bonita Springs, Florida3665 Bonita Beach Rd SW
Bonita Springs, FL 34134
T: +1 (239) 992 3355F: +1 (239) 992 1669

Unsere Partner

Dr. Beckmann Nordmann Meyerz. Hd. Allure Accounting, Inc.
Ulmenstrasse 21
22299 Hamburg
T: +49 (40) 8740 9952
Wischis Florida HomeAttn: Allure Accounting, Inc.
415 Cape Coral Parkway W
Cape Coral, FL 33904
T: +1 (239) 992 3355