Vererbung von Ferienhäusern

Wie man böse Überraschungen vermeidet

Eine Ferienimmobilie in Florida zu besitzen ist eine tolle Sache. Sand, Sommer, Sonnenschein satt – und ist es nicht herrlich, dass man sich nicht vor jedem Aufenthalt erneut um eine Unterkunft sorgen muss? In so eine Idee kann man sich schnell verlieben! Aber dann kommen humorlose Menschen wie ich des Wegs und erinnern daran, dass Sie vor dem Erwerb Ihres Traumhauses auch darüber nachdenken sollten, wie es um die juristische und steuerrechtliche Situation einer solchen Liegenschaft bestellt ist. Besonders, wenn das schöne Heim einmal an die Nachkommen vererbt werden soll. Im Folgenden habe ich Ihnen einmal einige Fragen beantwortet, mit denen sich Ferienhausbesitzer (und deren Erben) im Sunshine State früher oder später konfrontiert sehen. Natürlich ist jede individuelle Situation speziell – aber dafür sind wir bei ALLURE Accounting da, um die Ihrige in einem persönlichen Gespräch zu klären.

Wie wird das anwendbare Erbrecht bei Bezügen zu Florida ermittelt?

Dieses bestimmt sich nach dem internationalen Privatrecht Floridas beziehungsweise Deutschlands. Da jeder Staat ein eigenes internationales Privatrecht hat, wenden Floridas Gerichte andere Regeln an als deutsche Gerichte. 

Welches Erbrecht wenden deutsche Gerichte bei einem Erbfall mit Bezügen zu Florida an?

Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 wenden deutsche Gerichte die Regeln der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) zur Ermittlung des anzuwendenden Erbrechts an. Nach der EuErbVO ist im Grundsatz das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Allerdings kann es auch zu einer Rückverweisung auf das deutsche Recht kommen (zum Beispiel für Immobilien in Deutschland).

Muss eine Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung ausdrücklich erklärt werden?

Nein, eine Rechtswahl kann zum Beispiel auch darin zu sehen sein, dass der Testator im Testament auf spezifische Instrumente des US-Rechts beziehungsweise des Rechts von Florida verweist. 

Welches Erbrecht wenden Gerichte in Florida bei einem Erbfall mit Bezügen zu Deutschland an?

Im Hinblick auf das bewegliche Vermögen das Erbrecht des letzten Domizils (domicile) des Erblassers an und im Hinblick auf das unbewegliche Vermögen das Erbrecht des Ortes, an dem sich das unbewegliche Vermögen befindet (situs) an.

Gibt es hiervon Ausnahmen?

Von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen. Hiervon abweichende Regeln gibt es für die administration (Nachlassabwicklung), trusts und die joint tenancy. Ganz andere Regeln gelten außerdem für die Todesfallsteuern, insbesondere die deutsche Erbschaftsteuer und die US-Nachlasssteuer (U.S. federal estate tax).

Was ist das Domizil?

Das Domizil bezeichnet die Zugehörigkeit einer Person zu einem Rechtsgebiet. Jeder Mensch kann daher nur ein Domizil haben. Es ist grundlegend zwischen dem Ursprungsdomizil (Domicile of Origin) und dem Wahldomizil (Domicile of Choice) zu unterscheiden. Ein Wahldomizil wird dadurch begründet, dass eine Person ihren Aufenthalt (residence) in einem bestimmten Rechtsgebiet nimmt mit dem Willen, dort dauerhaft zu bleiben.

Ist nach dem Recht von Florida eine Wahl des Erbrechts zulässig?

Eine Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO dürfte aus der Sicht Floridas anzuerkennen sein, wenn das Recht von Florida auf deutsches Recht verweist, zum Beispiel weil dort Grundvermögen ist oder der Erblasser sein Domizil hatte. Eine Person ohne Domizil in Florida kann bezüglich des beweglichen Vermögens in Florida das Recht von Florida wählen.

Kann es sein, dass Gerichte von Florida und deutsche Gerichte in einem Erbfall unterschiedliches Erbrecht anwenden?

Ja, das ist durchaus möglich – und kann sogar im Ergebnis dazu führen, dass die Gerichte zu einem jeweils anderen Ergebnis kommen. Diese Situation können sich die Erben oder Pflichtteilsberechtigten auch bewusst zunutze machen, indem sie in dem für sie günstigsten Gericht klagen – Stichwort »Forum Shopping«.

Wie verhält es sich mit der US-Erbschaftssteuer?

Der Vermögensübergang von US-Eigentum eines verstorbenen Ausländers wird in den Vereinigten Staaten besteuert. Die Erbschaftssteuer umfasst im Allgemeinen Eigentum, wie etwa amerikanische Immobilien (Ferienhäuser), persönliches Eigentum (Autos und den Inhalt des Ferienhauses) und bestimmte immaterielle Eigenschaften wie etwa Anteile an einer US-Kapitalgesellschaft. Für amerikanische Staatsbürger und »Legal Residents« gilt ein sehr hoher Erbschaftssteuerfreibetrag (11,58 Mio. Dollar in 2020), während für Vermögensübergänge an Ehegatten, die US-Bürger sind, ein unbegrenzter Freibetrag gilt.

Wie hoch ist der Erbschaftssteuerfreibetrag für Ausländer?

Der Freibetrag für Ausländer beträgt nur 60.000 Dollar, und ein Freibetrag für Ehegatten, die nicht US-Bürger sind, ist nur im Rahmen eines umständlichen Treuhandverhältnisses möglich. Sollte es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und dem Heimatland des Verstorbenen geben, so können diese Steuervorschriften allerdings anders lautend sein.

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