Steuern am Strom

Steuerpflicht deutscher Amazon-Händler in den USA

Kaufen Sie auch gerne bei Amazon ein? Gerade in diesen schwierigen Corona-Zeiten, wo man nur ungern eng an eng mit anderen Kunden im Laden steht? Was soll’s, dass Jeff Bezos auf diese Weise noch ein bisschen reicher wird, als er ohnehin schon ist. Mit wenigen Klicks zu den Objekten der Begierde – und schon werden Shopping-Träume wahr.

Auch viele Händler aus Deutschland bieten ihre Ware auf Amazon weltweit an. Innerhalb der Europäischen Union sind Verkäufe in dem Zusammenhang dabei ausgesprochen problemlos. Doch wie sieht es in den USA aus? Welche Regeln muss man als Händler hier bei uns beachten?

In der USA ist jeder haftbar

Wichtig ist natürlich, dass das Produkthaftungsrisiko in den USA erheblich größer ist als in Europa. Das ist auch der Grund, warum beispielsweise amerikanische Versicherungen deutlich teurer sind als europäische. In Europa haftet immer derjenige, der ein Produkt auch in den Verkehr bringt. In den USA ist allerdings jeder dafür haftbar, der in der Supply Chain, also der Wertschöpfungskette, auftritt. Hierfür lohnt es sich, eine gesonderte Gesellschaft zu gründen, mit der das gesamte amerikanische Geschäft abgewickelt wird.

Eine Gesellschaft an sich ist allerdings ohne das entsprechende Bankkonto zunächst nichts wert. Mit einer deutschen Gesellschaft bekommt man freilich kein US-Bankkonto. Ausschließlich für eingehende Zahlungen gibt es Unternehmen, die virtuelle US-Dollar-Konten anbieten. Noch einfacher wäre allerdings, den Amazon Currency Converter zu verwenden. Hierbei muss man einfach bei der Account-Erstellung des amerikanischen Accounts seine deutsche Bankverbindung eingeben.

Ausgehende Zahlungen sind primär Sales Tax-Zahlungen. Hier funktionieren weder US-Konten noch virtuelle US-Dollar-Konten, da man Lastschrift-ähnliche Transaktionen nicht von den Konten ziehen kann. Es lohnt sich, auf einen Treuhänder zurückzugreifen, da man sowieso einen Steuerberater benötigt, der einem die Sales Tax-Anmeldung (Umsatzsteuervoranmeldung) aufbereitet und abgibt. Der Treuhänder kann von seinem Konto die Zahlungen begleichen, der Händler erstattet diese anschließend zurück.

Steuerlicher Nexus

Laut dem zwischen Deutschland und den USA bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen werden gewerbliche Einkünfte in den USA nur dann besteuert, wenn ein sogenannter »steuerlicher Nexus« besteht. Nämlich immer dann, wenn vor Ort eine physische Präsenz vermutet wird, die der Tätigkeit des Unternehmens mit Sitz außerhalb der USA dient. So ist es nicht verwunderlich, dass unter deutschen Online-Händlern oft die Auffassung besteht, dass es auch beim Thema Steuern in den USA nichts weiter zu beachten gibt.

Dieses ist falsch, denn bei einem »Nexus« handelt es sich zum einen um eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte, die man überall dort hat, wo die eigene Ware gelagert wird. Aktuell gibt es in den USA 30 von 50 Bundesstaaten mit einem Amazon-Lager. Vor einiger Zeit wurde allerdings beschlossen, dass man auch durch eine große ökonomische Präsenz einen Nexus auslösen kann und somit Sales Tax-pflichtig wird.

Deutsche Online-Händler

Deutsche Online-Händler sind also gut beraten, sich in jedem Bundesstaat, in dem sie Geschäfte machen, mit ihren Waren vertreten sind oder diese einlagern, das Bestehen einer Sales Tax und Use Tax Pflicht sowie insbesondere auch die unterschiedlichen Registrierungs-, Mitteilungs- und Einzugspflichten zu überprüfen. Von daher ist es enorm wichtig, kontinuierlich zu dokumentieren, wo die eigene Ware liegt und wie viele Umsätze man entsprechend gemacht hat. Wo hat man überall ein Nexus, wie viele Sales hat man in dem Bundesstaat jeweils gemacht und wie viel Sales Tax wurde dabei fällig?

Erst ab einer gewissen Höhe der Schulden lohnt es sich freilich, sich in einem Bundesstaat zu registrieren. Dieses funktioniert folgendermaßen: Man muss die Sales Tax, die man nicht eingenommen hat, aber abführen muss, zahlen. Man muss sie also vorher von der Marge abziehen und zur Seite legen. Im zweiten Schritt bekommt man dann eine Sales Tax ID, die in der Seller Central eingetragen werden muss. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung wird die Sales Tax immer automatisch auf die Produkte aufgeschlagen. Die jeweilige Höhe der Sales Tax errechnet sich nach den Sales Tax Rates, die in den verschiedenen Staaten zwischen 0 % und 8,5 % variieren.

Klingt alles kompliziert?

Wir von ALLURE Accounting helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Ihre Sales and Use Tax-Pflicht sowie Ihre je nach Bundesstaat unterschiedlichen Registrierungs-, Mitteilungs- und Einzugspflichten.

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