
Export ohne Fallstrick
Wie Steuerberater Risikopotential identifizieren können
Deutschland ist eines der exportstärksten Länder dieser Welt. Trotz Corona-Krise und damals noch aktuellen Trump-Sanktionen wurden im Jahr 2020 allein in die USA Waren im Wert von ungefähr 103 Milliarden Euro exportiert – ein großer Teil davon natürlich auch in unseren Sunshine State Florida. Die wichtigsten Handelsgüter für den Export in die USA waren Kraftwagen und Kraftwagenteile, gefolgt von Maschinen sowie pharmazeutischen Erzeugnissen.
Für international agierende Unternehmen spielt vor diesem Hintergrund neben den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts zur Ein- und Ausfuhr naturgemäß auch das Zollrecht und das Außenwirtschaftsrecht eine bedeutsame Rolle. Die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen ist dabei von immenser Bedeutung, denn deren Nichtbeachtung wird drastisch sanktioniert.
Um es vorwegzunehmen:
Das Außenwirtschaftsrecht ist keine steuerliche Materie. Deshalb ist die Beratung Vorbehaltsaufgabe der Rechtsanwälte. Wir Steuerberater dürfen hier gar nicht beratend tätig werden. Dennoch spielen wir in der Praxis eine wesentliche Rolle bei der Prävention außenwirtschaftlicher Risiken. Steuerberater führen laufende Arbeiten wie die Erstellung der Finanzbuchhaltung oder der Umsatzsteuervoranmeldung für unsere Mandanten aus, aus denen sich außenwirtschaftliches Risikopotential ableiten lässt. Wir erlangen frühzeitig Kenntnis über laufende und geplante Aus- und Einfuhrvorgänge. Und können so frühzeitig auf Problembereiche hinweisen.
Ich will Ihnen hier aus Florida keine Lektionen erteilen, aber gerade in Deutschland ist das Außenwirtschaftsrecht überaus komplex. Es basiert auf dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der dazu ergangenen Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Diese stellen aber nur den rechtlichen Rahmen dar. Die einzelnen Schutzgüter ergeben sich aus einer Vielzahl nationaler Regelungen. Artikel 134 UZK des Zollkodex führt dazu die Schutzgüter auf: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung oder Sicherheit, Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, Schutz der Umwelt, Schutz des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert, Schutz des gewerblichen Eigentums – wozu auch Kontrollen in Bezug auf Drogenausgangsstoffe, Waren, die bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzen und Bargeld gehören – sowie Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen oder von handelspolitischen Maßnahmen. Hinzu kommt eine Vielzahl von EU-Verordnungen wie beispielsweise die Dual-Use-Verordnung sowie internationale Verträge wie das Chemiewaffenübereinkommen.
Außenwirtschaftliche Ausfuhrkontrolle
Die außenwirtschaftliche Ausfuhrkontrolle umfasst, anders als das Zollrecht, nicht nur die Ausfuhr von Waren. Unter Ausfuhr fallen auch die Übertragung von Software oder Technologien. Genehmigungspflichtig ist auch technische Unterstützung wie Reparatur, Entwicklung, Herstellung, Montage, Erprobung, Wartung oder jede andere technische Dienstleistung.
Wichtig ist zudem die Beachtung von Embargos und Teilembargos, die sich häufig aufgrund internationaler Beschlüsse ergeben. Verantwortlich für die Einhaltung außenwirtschaftlicher Regeln und die Erteilung notwendiger Genehmigungen ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die tatsächliche Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen obliegt allerdings der deutschen Zollverwaltung. Diese führt auch die Außenwirtschaftsprüfungen durch, mit denen im Nachgang geprüft wird, ob ein Unternehmen alle Regeln des Außenwirtschaftsrechts eingehalten hat. Wo können wir Steuerberater in punkto Prüfungsnotwendigkeiten und Einhaltung von Bestimmungen nun auf beiden Seiten des Atlantiks hinweisen? Hier ein paar Punkte:
- Güterlistenprüfung beispielsweise aufgrund der Dual-Use-Verordnung oder der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung.
- Sanktionsprüfungen dahingehend, ob Geschäfts- oder Vertragspartner auf einer der Sanktionslisten stehen.
- Embargoprüfungen, ob hinsichtlich von Gütern oder Dienstleistungen Embargos bestehen.
- Meldevorschriften im Geld- und Zahlungsverkehr.
Zu guter Letzt:
Bei Ausfuhren genehmigungspflichtiger Güter muss das entsprechende Unternehmen gegenüber dem BAFA einen Ausfuhrverantwortlichen benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften persönlich verantwortlich und muss Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein.