
Sonniger Lebensabend
Besteuerung von US-Renten in Deutschland
Ich berate in meiner täglichen Praxis immer wieder US-Staatsbürger, die nach Beendigung ihres aktiven Berufslebens ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder nehmen. Ob es sich dabei um familiäre, private oder auch politische Gründe handelt: Es stellt sich in diesen Fällen immer die Frage, wie Altersversorgungsbezüge aus den USA in Deutschland besteuert werden und ob eine Doppelbesteuerung droht. Dieselben Fragen stellen sich auch Deutsche, die in ihrer aktiven Zeit Rentenansprüche gegenüber US-Altersvorsorgeeinrichtungen erworben haben.
Altersversorgungszahlungen aus den USA
Die Besteuerung von Altersversorgungszahlungen aus den USA, die in Deutschland ansässige Personen beziehen, ist zweistufig zu prüfen: Im ersten Schritt sind die Besteuerungsrechte aufgrund des DBA USA zu ermitteln. Dabei kommt es bei einigen Renten zur Besteuerung in beiden Staaten, wenn der Rentenbezieher US-Staatsangehöriger ist. In anderen Fällen kommt es – außer bei staatlichen Pensionen – nur zu Besteuerung in Deutschland.
Schritt Zwei
Im zweiten Schritt sind die Besteuerungsfolgen anhand der Bestimmungen des deutschen Einkommensteuerrechts zu prüfen. Dies gilt gleichermaßen für die Besteuerung wie für steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hier kommt es je nach Rentenart zur vollen Besteuerung, zur Kohortenbesteuerung oder zur Besteuerung des Ertragsanteils. Zweifelhaft ist die Besteuerung aus in den USA steuerlich geförderten betrieblichen und privaten Altersvorsorgeplänen. Infrage kommt hier entweder eine volle Besteuerung in Deutschland oder nur der im Plan angesammelten Erträge. Für die Gesamtsteuerbelastung bei US-Staatsangehörigen wird dies allerdings von geringerer Bedeutung sein, weil es in den USA zur vollen Einkommensbesteuerung kommt.
Und wie ist es andersherum?
Wenn deutsche Staatsbürger etwa in Florida ihren Lebensabend verbringen wollen? Seit 2005 sind im Ausland lebende Rentner mit aus Deutschland bezogenen Renteneinkünften grundsätzlich beschränkt einkommensteuerpflichtig. Ob es zu einer Besteuerung dieser Einkünfte in Deutschland kommt, ist jedoch davon abhängig, ob die Vorschriften des jeweils anwendbaren Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) mit dem Wohnsitzstaat des Rentners eine Besteuerung durch Deutschland als Quellenstaat vorsehen.
Seit 2008 ist im DBA mit den USA eine solche Quellenbesteuerung nicht mehr vorgesehen. Deshalb ist für in den USA lebende Personen, die aus Deutschland ausschließlich Renteneinkünfte beziehen (insbesondere Renten, die von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt werden) nicht erforderlich, eine Einkommenssteuererklärung in Deutschland abzugeben.
Ich gebe aber zu bedenken, dass das Finanzamt gegenwärtig zwar auf die Abgabe von Steuererklärungen verzichtet, jedoch grundsätzlich berechtigt ist, die Abgabe einer Steuererklärung zu verlangen. Sofern eine Aufforderung an einen Steuerpflichtigen ergeht, ist er verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.