Zoll für Skipper

Was es mit dem Ausfuhrbegleitdokument auf sich hat 

Während derzeit hunderte Segelyachten im Jahr den »Sprung über den Großen Teich« wagen – ganz egal ob solo, in der Flotte, Einhand oder mit Crew, von Ost nach West oder umgekehrt – gilt die gleiche Route mit dem Motorboot noch als echte Herausforderung. Aber auch hier wagen sich viele Skipper inzwischen an eine Überquerung des Atlantiks. Von mehrstöckigen 80 Meter-Megayachten ganz zu schweigen, für die der Törn von Kontinent zu Kontinent ohnehin ein Klacks ist.

Ausfuhrbegleitdokumente? Ja

Und spätestens hier komme ich ins Spiel. Als Spaßverderberin. Und weise alle Seebären und Seebärinnen mit ihren großen Träumen darauf hin, dass zur Ausfuhr einer privaten Yacht zum privaten Gebrauch bestimmte Ausfuhrbegleitdokumente notwendig sind. Ausfuhrbegleitdokumente? Ja – und entsprechende Regelungen finden sich in der Außenwirtschaftsverordnung. Der »Bootspass« ist kein offizielles Dokument zum Zwecke der Ein- und Ausfuhr. Wie unromantisch das alles ist …

Das Ausfuhrbegleitdokument ist ein Nachweis der zuständigen Zollstelle über die Zulässigkeit der Ausfuhr. Bereits seit 2009 müssen Ausfuhranmeldungen in elektronischer Form abgegeben werden. Werden Waren ohne das notwendige Ausfuhrbegleitdokument versendet, liegt darin ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht. Solche Verstöße werden von der deutschen Zollverwaltung entsprechend geahndet.

Abgesehen von der erwähnten Segel- oder Motoryacht: Unter welchen Voraussetzungen benötigt man ein Ausfuhrbegleitdokument überhaupt? Immer dann, wenn Sie bestimmte Waren in Drittländer, also in nicht zur Europäischen Union gehörende Länder ausführen möchten, wenn Sie eine Warensendung entweder mit einem Wert von über 1.000 € auf den Weg bringen möchten, beziehungsweise der Warenwert Ihrer Sendung zwar nicht an die 1.000 €-Grenze heranreicht, dafür aber ein Gesamtgewicht von über 1.000 kg aufweist.

Zwei Hauptfunktionen

Das Ausfuhrbegleitdokument erfüllt zwei Hauptfunktionen. Zum einen dient es der statistischen Erfassung von Warenströmen für die Außenhandelsstatistik und zum anderen der Kontrolle von Verboten und Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr. Aus diesem Grund müssen Sie beim Export auch stets jede Ware einzeln angeben. Innerhalb Ihrer Ausfuhranmeldung werden dann alle von Ihnen angegebenen Güter nach den entsprechenden Warennummern beziehungsweise Zolltarifnummern geordnet.

Sobald Sie die Ausfuhr korrekt bei der zuständigen Zollstelle angemeldet haben, erhalten Sie als Ausführer beziehungsweise Anmelder der Waren automatisch das Ausfuhrbegleitdokument, wenn die zuständige Zollstelle die Zulässigkeit Ihrer Ausfuhr überprüft hat. Das Ausfuhrbegleitdokument muss von Ihnen dann nur noch ausgedruckt und Ihrer Sendung beigelegt werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie das Dokument gut sichtbar und fest an Ihrer Sendung anbringen.

Die tatsächliche Ausfuhr der Waren erfolgt dann grundsätzlich in einem zweistufigen Verfahren. Das bedeutet, Sie müssen Ihre Sendung sowohl bei der Ausfuhrstelle, also der zuständigen Zollstelle am Sitz des Ausführers, als auch bei der Ausgangszollstelle der Europäischen Union anmelden. Sie als Ausführer müssen dann Ihre Waren zur Ausgangszollstelle befördern, wofür das Ausfuhrbegleitdokument grundsätzlich bereits zwingende Voraussetzung ist.

Die Ausgangszollstelle hat dann entweder die Möglichkeit, die Ausfuhr zu erlauben oder zu untersagen beziehungsweise gegebenenfalls noch Kontrollmaßnahmen anzuordnen. Erlaubt sie die Ausfuhr, dann bestätigt die Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle den Ausgang durch Übermittlung der Ausgangsbetätigung beziehungsweise des Kontrollergebnisses. Die Ausfuhrzollstelle erledigt dann abschließend das Ausfuhrverfahren durch die Erstellung eines Ausgangsvermerkes, das zweite wichtige Exportdokument, das auch als Nachweis für steuerliche Zwecke dient.

Fort Lauderdale oder West Palm Beach?

Aber was hat das alles nun mit den Yachten unserer Seebären zu tun, die von Deutschland aus Richtung Florida schippern und vielleicht in Fort Lauderdale oder West Palm Beach anlegen wollen? Wird die Yacht im Ausland verwendet, muss sie natürlich gemäß den dortigen Bestimmungen zollrechtlich abgefertigt werden. Soll sie zu einem späteren Zeitpunkt aber wieder in die EU eingeführt werden (was bei Weltenbummlern ja nicht ungewöhnlich ist), muss der Ausgangsvermerk vorgelegt werden. Sonst werden Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) in voller Höhe fällig. Das schmerzt insbesondere Privatbesitzer, denn als Privatperson ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und zahlt somit die Umsatzsteuer, die er bereits beim Erwerb bezahlt hat, ein zweites Mal. Und das ist leider kein Seemannsgarn …

Allure Accounting exklusiver Newsletter

Kontakt

Bonita Springs, Florida3665 Bonita Beach Rd SW
Bonita Springs, FL 34134
T: +1 (239) 992 3355F: +1 (239) 992 1669

Unsere Partner

Dr. Beckmann Nordmann Meyerz. Hd. Allure Accounting, Inc.
Ulmenstrasse 21
22299 Hamburg
T: +49 (40) 8740 9952
Wischis Florida HomeAttn: Allure Accounting, Inc.
415 Cape Coral Parkway W
Cape Coral, FL 33904
T: +1 (239) 992 3355